Bereits erteilte Genehmigungen für die Veranstaltung und den Vertrieb von Online-Casinospielen gemäß § 4 i. V. mit §§ 19 und 20 des Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz) vom 20.10.2011, GVOBl. S. 280, gelten für eine Übergangsphase bis zur Erteilung einer sonstigen Erlaubnis auf Grundlage deut-schen Rechts mit Geltung für Schleswig-Holstein, längstens bis zum 30. Juni 2021, nach Maßgabe der in der Genehmigung enthaltenen Regelungen weiterhin als erteilt.
Begründung:
Der geltende Glücksspielstaatsvertrag ist befristet bis zum 30. Juni 2021. Spätestens für die Zeit ab Mitte 2021 ist daher ein neuer Regulierungsrahmen zu entwickeln. Die Länder stehen aktuell in einem engen Dialog miteinander, um für die Zeit nach Aus-laufen des Glücksspielstaatsvertrages am 30. Juni 2021 eine für alle Länder tragfä-hige Gesamtlösung, die alle relevanten glücksspielrechtlichen Aspekte abdeckt und regelt, herbeizuführen.
In diesen Dialog bringen sich alle Länder konstruktiv und ziel-orientiert ein.Gleichzeitig läuft die sogenannte Experimentierphase, mit der das staatliche Monopol für den Bereich der Sportwetten zeitlich begrenzt suspendiert wurde, am 30. Juni 2019 aus. Für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2021 haben die Länder einen qualifi-zierten Zwischenschritt in Form eines Glücksspieländerungsstaatsvertrages verein-bart, mit dem im Kern die Experimentierphase für diesen Bereich bis zum Auslaufen des Glücksspielstaatsvertrages verlängert und die Deckelung der Anzahl möglicher Konzessionen aufgehoben werden soll. Diskussionsbedarf zwischen den Ländern für die Zeit ab Mitte 2021 besteht insbe-sondere bei der Regulierung von Online-Glücksspielen.
In Schleswig-Holstein wur-den auf Grundlage des – ausschließlich in Schleswig-Holstein geltenden – Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz) unter strengen qualitativen Anforderungen Erlaubnisse für das Anbieten solcher Glücksspiele erteilt. Diese be-hielten auch unter dem Regime des geltenden Glücksspielstaatsvertrages bis zu ih-rem sukzessiven Ablaufen im Zeitraum Dezember 2018 bis Februar 2019 ihre Gül-tigkeit.
Die Implementierung eines geordneten Regulierungsrahmens spätestens für die Zeit ab Mitte 2021 für Online-Glücksspiele, mit dem die Ziele gemäß § 1 Glücks-spielstaatsvertrag, insbesondere der Jugend- und Spielerschutz wie auch die Geld-wäscheprävention, dauerhaft sichergestellt werden kann, muss das Ziel sein. Als Vorbild für einen solchen Rahmen könnte das Glücksspielgesetz dienen.
Der unregu-lierte – und damit unkontrollierte – Markt ist, gemessen am Bruttospielertrag, in den letzten vier Jahren bundesweit um über 80 Prozent gewachsen. In diesem Segment werden bundesweit fast 50 Milliarden Euro an Spieleinsätzen getätigt. Diese Zahlen belegen das Erfordernis eines klar konturierten Regulierungsrahmens.
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/01300/drucksache-19-01343.pdf